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General terms and conditions of business
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
24 Prime Ride Automotive GmbH
Stand: August 2025
§ 1 Geltungsbereich, Hinweis auf Datenschutz
Die Dienstleistungen der 24 Prime Ride Automotive GmbH (nachfolgend „24 Prime Ride“) werden ausschließlich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) erbracht. Diese AGB sind für alle Angebote und Verträge innerhalb der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gültig, selbst wenn sie nicht erneut explizit vereinbart werden. Mit der Nutzung der vereinbarten Leistung im geschäftlichen Verkehr werden diese AGB als akzeptiert betrachtet. Jeglichen vom Kunden bereitgestellten, von diesen AGB abweichenden, widersprüchlichen oder ergänzenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, eine schriftlich festgelegte Vereinbarung über die spezifische Abweichung existiert zwischen den Vertragsparteien. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, falls sie den gemeinsamen Absichten der Vertragsparteien entsprechen. In diesem Fall sind die widersprechenden AGB irrelevant. Es ist ein entsprechender Vertrag in Textform notwendig, um die Gültigkeit der abweichenden AGB zu bestätigen. Kundenerklärungen, die nach Vertragsschluss gegenüber 24 Prime Ride abgegeben werden, müssen ebenfalls in Textform erfolgen, um wirksam zu sein. Sofern 24 Prime Ride und der Kunde keine gegenteilige Vereinbarung getroffen haben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eventuelle Verweise auf Gesetze sind lediglich erläuternd. Der Kunde wird hiermit explizit auf die Datenschutzerklärung von 24 Prime Ride (z. B. https://24primeride.de/datenschutz) hingewiesen, die ergänzend Anwendung findet.
§ 2 Vertretung
24 Prime Ride ist nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. Insbesondere im Falle kurzfristiger Verhinderung und bei Terminüberschneidungen kann 24 Prime Ride zur Leistungserbringung auch andere Fahrer und Firmen einsetzen.
§ 3 Limousinenservice
Die Leistung besteht aus der Beförderung von Personen in ihrem eigenem Kraftfahrzeug. Kunden können den Service von jedem beliebigen Ausgangsort nutzen. Alle 24 Prime Ride Chauffeure sind verpflichtet die deutsche Straßenverkehrordnung (StVO) zu beachten. Verhält sich ein Kunde während eines Auftrages verkehrsgefährdend, so kann 24 Prime Ride den Auftrag jederzeit abbrechen. Die gesamten Kosten fallen zu Lasten des Kunden.
§ 4 Angebot und Vertragsschluss
Die 24 Prime Ride Automotive GmbH bietet Dienstleistungen im Bereich Limousinen- und Chauffeurservice, Bereitstellung von Fahrzeugen sowie Vorbestellung von Flughafentransfers und Langstreckenfahrten im Raum München. Kunden können Einzelfahrten oder Dauerfahrten buchen. Eine Buchung gilt als verbindliches Angebot. 24 Prime Ride kann dieses innerhalb von 30 Tagen nach Eingang annehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich oder durch tatsächliche Erbringung der Leistung. Angebote sind unverbindlich im Sinne des § 145 BGB, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
§ 5 Leistungserbringung
24 Prime Ride haftet nicht für Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Dritten), sofern diese nicht zu vertreten sind. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich informiert. Leistungsverzögerungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften bewertet, eine Mahnung durch den Kunden ist stets erforderlich.
§ 6 Preise und Zahlungsmodalitäten
Es gelten die Preise laut aktueller Preisliste, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen laut Rechnung sind bindend. Zahlungen sind ausschließlich auf das von 24 Prime Ride angegebene Konto zu leisten. Skonto nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Vorauszahlungen oder Anzahlungen bis zu 70 % bei Aufträgen über € 3.000 netto können verlangt werden. Teilrechnungen sind zulässig. Wenn kein Zahlungsziel angegeben ist, ist der Betrag nach vollständiger Leistungserbringung fällig. Bei gebührenpflichtigen Zahlungsmethoden können entsprechende Zusatzkosten berechnet werden.
Wartezeiten: 1 Stunde bei Flughafenabholung, 15 Minuten bei anderen Abfahrtsorten sind inklusive. Darüber hinaus werden 15,00 € netto je angefangener Viertelstunde berechnet. Bei Stundenbuchungen sind 20 km pro Stunde inklusive. Überschreitungen in Zeit oder Strecke werden zusätzlich berechnet (2,00 €/km bzw. 20,00 € je 15 Min). Rückfahrten außerhalb des Stadt-/Landkreisgebiets werden separat berechnet. 24 Prime Ride kann Fahrten bei vorhersehbarer Überschreitung vorzeitig beenden.
§ 7 Kündigung und Stornogebühren
Stornierung bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn ist kostenfrei. Danach kann 24 Prime Ride bei unter 24 Stunden bis 12 Stunden vor Beginn 50 % des Fahrpreises berechnen. Bei unter 12 Stunden werden 100 % des Fahrpreises berechnet. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung (schriftlich per E-Mail oder WhatsApp). Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist beiden Parteien jederzeit möglich. Fristlose Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend). 24 Prime Ride kann vor Leistungserbringung bei höherer Gewalt kündigen. Der Kunde wird unverzüglich informiert. Bei temporären Hindernissen verschiebt sich der Leistungstermin angemessen, außer es handelt sich um ein Fixgeschäft.
§ 8 Mitwirkungspflichten und verbotene Nutzung
Der Kunde hat pünktlich am vereinbarten Ort zu erscheinen. Mehraufwand durch Verspätung geht zu Lasten des Kunden. Bei Stundenbuchung ist eine Weiterfahrt nur nach Benachrichtigung durch den Kunden möglich; Wartezeiten bis zu 60 Minuten sind einzuplanen.
Fahrzeuge dürfen nicht genutzt werden für:
- Transport gefährlicher Stoffe
- Straftaten
- zweckfremde Fahrten
- Transport von Alkohol
Der Kunde darf Fahrer zu keinen verbotenen Handlungen anstiften. Der Kunde muss rechtzeitig über besondere Umstände informieren (z. B. Kindersitz, großes Gepäck). Unterlassene Mitteilungen können zur Leistungsverweigerung führen – der Preis bleibt dennoch fällig.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte sind nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
§ 10 Änderungsvorbehalt
Sollte das bestellte Fahrzeug nicht verfügbar sein, behält sich 24 Prime Ride vor, ein gleich- oder höherwertiges Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Bei Fahrzeugen niedrigerer Kategorie erfolgt eine automatische Preisanpassung. Dies berechtigt jedoch nicht zur Vertragskündigung.
§ 11 Haftung
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, 24 Prime Ride oder ihre Erfüllungsgehilfen handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich. Bei Personenschäden gilt dies nicht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 24 Prime Ride nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf vorhersehbare Schäden. Bei verbotener Nutzung (§ 6 Abs. 3) haftet der Kunde unbegrenzt.
§ 12 Kreditwürdigkeit und Insolvenz
Bei Zweifeln an der Bonität kann 24 Prime Ride Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Im Fall der Insolvenz des Kunden ist 24 Prime Ride zum Rücktritt berechtigt.
§ 13 Textform
Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 14 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand München. 24 Prime Ride kann auch am Sitz des Kunden klagen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 16 Schlussbestimmungen
Ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das deutsche Recht. 24 Prime Ride behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Dies gilt auch für Kunden mit Sitz im Ausland.
24 Prime Ride Automotive GmbH
Nymphenburger Straße 150
80634 München
Inhaber: Florian Wicht